Voraussetzungen Klasse D + C im Vergleich
Um eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE erwerben zu können, ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen. Folgende Daten müssen der Behörde mitgeteilt werden:
- die Personalien sowie ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- die ausbildende Fahrschule
Da die Fahrerlaubnis nur auf 5 Jahre erteilt wird, muss nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt werden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und das Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens müssen dann neu vorgelegt werden.
Diesem Antrag sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- ein biometrisches Passbild
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bescheinigung über die ärztliche sowie die augenärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der FeV
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
FEV-Testung
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen erfüllen.
Diese werden durch einen Test überprüft, der fünf einzelne Bereiche untersucht.
- Belastbarkeit,
- Orientierungsleistung,
- Konzentrationsleistung,
- Aufmerksamkeitsleistung,
- Reaktionsfähigkeit
Die im Rahmen der Untersuchung eingesetzten Verfahren sind nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ausgewählt.
Die Ergebnisse des Untersuchten in den einzelnen Bereichen werden in Prozenträngen (PR) angegeben. Ein Prozentrang von PR=65 bedeutet beispielsweise, dass 65% der untersuchten Personen eine geringere bzw. gleich hohe und 35% eine höhere Ausprägung in diesem Leistungsmerkmal aufweisen.
- Ein Prozentrang bis 15 weist auf eine unterdurchschnittliche Ausprägung des betreffenden Leistungsmerkmals hin.
- Bei einem Prozentrang von 16-84 kann davon ausgegangen werden, dass das betreffende Leistungsmerkmal durchschnittlich ausgeprägt ist.
- Ein Prozentrang ab 85 weist auf eine überdurchschnittliche Ausprägung des betreffenden Leistungsmerkmals hin.
Für Busfahrer, die der Gruppe 2 angehören, gilt eine erhöhte Anforderung. Es muss in der Mehrzahl der Tests Prozentrang 33 erreicht werden. Prozentrang 16 muss in allen relevanten Verfahren ausnahmslos erreicht werden.
Ärztliche Untersuchungen
Allgemeinärztlich
Als Profi-Fahrer müssen Sie mehr leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen
- schneller reagieren,
- sicherer und flexibler fahren,
- Risiken besser einschätzen und
- stets wachsam und belastbar sein.
Damit Sie und Ihre Fahrgäste oder Güter sicher ankommen, müssen sich Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C und D untersuchen lassen.
Es darf keine Erkrankung vorliegen, die die Eignung zum Führen eines solchen Kraftfahrzeuges ausschließt. Die Untersuchung beinhaltet eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung. Für die Klassen D und die Personenbeförderung ist zusätzlich noch eine Leistungsuntersuchung vorgeschrieben.
Die Untersuchungsergebnisse werden durch die entsprechenden Bescheinigungen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle dokumentiert.
In der ärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Speziell werden überprüft:
- Herz-Kreislaufsystem,
- Blut,
- Nieren,
- Diabetes,
- Nervensystem,
- Gehör,
- Tagesschläfrigkeit und
- psychische Erkrankungen,
- ebenso ein eventuell vorliegender Drogenmissbrauch.
Augenärztlich
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen.
Bei folgenden Stellen kann Untersuchung des Sehvermögens gemacht werden:
- durch einen Augenarzt,
- einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
- einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
- einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
Über die Untersuchung ist eine Bescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
Folgende Anforderungen nach Anlage 6 der FEV müssen erfüllt werden:
Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Zentrale Tagessehschärfe
- Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
- Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden.
Übrige Sehfunktionen
- Gesichtsfeld:
Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. - Beweglichkeit und Stereosehen:
Ausschluss bei Doppeltsehen im. Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen. - Farbensehen:
Farbensehen: Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich. - Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.