ADR/Gefahrgut über Partner
Die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist im "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" festgelegt. Die ADR-Ausbildung wird von den zuständigen Industrie- und Handelskammern überwacht und ist bundeseinheitlich geregelt.
In unserer Ausbildung werden die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten durch eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen vermittelt. Am Ende des Lehrgangs wird eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Neben dem Basiskurs für Stück- und Schüttgut bieten wir den Aufbaukurs Tank sowie die notwendigen Auffrischungen an.
Grundausbildung zum Gefahrgutfahrer
Basiskurs
- Allgemeine Vorschriften über die Gefahrgutbeförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie Sanktionen
- Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Gefahrinformation und Gefahrenkennzeichnung
- Ausrüstung der Fahrzeuge sowie Durchführung der Beförderung
- Unfallverhütung und Unfallbekämpfung
Dauer:
- 2,5 Tage (18 UE à 45 Min. Theorie und 2 UE à 45 Min. Praxis)
- Die Schulungen sind in der Regel Freitagabend und Samstag.
Teilnehmerkreis:
- Alle Personen, die Gefahrgut in Versandstücken befördern.
Abschluss:
- ADR-Bescheinigung, ausgestellt durch die IHK nach Kapitel 8.2 ADR
Aufbaukurs Tank
- Allgemeine Vorschriften über die Gefahrgutbeförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie Sanktionen
- Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Gefahrinformation und Gefahrenkennzeichnung
- Ausrüstung der Fahrzeuge sowie Durchführung der Beförderung
- Unfallverhütung und Unfallbekämpfung
Dauer:
- 1,5 Tage (12 UE à 45 Min. Theorie und 1 UE à 45 Min. Praxis)
- Die Schulungen sind in der Regel Freitagabend und Samstag.
Teilnehmerkreis:
- Alle Personen, die Gefahrgut mit Tankfahrzeugen oder mit Beförderungseinheiten zur Beförderung von Tanks oder Tankcontainern mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 bzw. 3.000 Litern befördern.
Abschluss:
- ADR-Bescheinigung, ausgestellt durch die IHK nach Kapitel 8.2 ADR
Auffrischungslehrgang
- Allgemeine Vorschriften über die Gefahrgutbeförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie Sanktionen
- Allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Gefahrinformation und Gefahrenkennzeichnung
- Ausrüstung der Fahrzeuge sowie Durchführung der Beförderung
- Unfallverhütung und Unfallbekämpfung
Dauer:
- 1,5 Tage (8 UE à 45 Min. Theorie und 4 UE à 45 Min. Praxis)
- Die Schulungen sind in der Regel Freitagabend und Samstag.
Teilnehmerkreis:
- Alle Personen, die Gefahrgut in Versandstücken und/oder Tankfahrzeugen oder mit Beförderungseinheiten zur Beförderung von Tanks oder Tankcontainern mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 bzw. 3.000 Litern befördern und deren ADR-Bescheinigung abläuft.
Abschluss:
- Verlängerung der ADR-Bescheinigung, ausgestellt durch die IHK nach Kapitel 8.2 ADR