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Prüfung Klasse D

Die Fahrerlaubnisprüfung ist ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.

Die Theorieprüfung findet am PC statt und beinhaltet Multiple Choice Prüfungsfragen zum Grundstoff und klassenspezifischen Stoff der jeweiligen Nutzfahrzeugklasse.

In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse verfügt. Eine umweltbewusste und energiesparende Fahrweise sind ebenso nachzuweisen wie die Fahrfertigkeiten zur komfortablen Beförderung von Fahrgästen durch gleichmäßige Beschleunigung, ruhige Fahrweise und ruckfreies Bremsen.

Neben der Fahrprüfung müssen Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

  • Abfahrtkontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Verbinden und Trennen (bei den Klassen D1E und DE)

Die Gesamtprüfungsdauer beträgt in den Klassen D1 und D mindestens 75 Minuten und in den Klassen D1E und DE mindestens 70 Minuten. Davon muss die reine Fahrzeit in allen Klassen mindestens 45 Minuten betragen. Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden.

Der Prüfer teilt unmittelbar nach der praktischen Prüfung mit, ob die Prüfung bestanden wurde. Ist die Prüfung bestanden, händigt der Prüfer entweder einen neuen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung aus, mit welcher der neue Führerschein dann abgeholt werden kann.

Diese Bescheinigung über die bestandene Prüfung ist zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der neue Führerschein bei der Behörde abgeholt werden.

Sie ist kein Ersatz für den Führerschein und berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges!

Händigt der Prüfer den Führerschein direkt aus, wird der alte Führerschein vorher eingezogen. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Inhaber der Fahrerlaubnisklasse bei seinen Fahrten für sich und seine Fahrgäste selbst verantwortlich.